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Parkvignette zu Geldstrafe wegen Urkundenfälschung

Ordnungsamt

Der Inhaber einer Parkvignette wurde zu einer Geldstrafe wegen Urkundenfälschung verurteilt

Überwachungskräften des Ordnungsamtes war im September 2017 aufgefallen, dass das Gültigkeitsdatum einer in einem Fahrzeug angebrachten Bewohnervignette verändert worden war. Das Datum 31.12.2016 war durch Manipulation durch das Datum 31.12.2018 ersetzt worden. Mittels Strafbefehl ist der Täter nunmehr rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt worden. Demgegenüber beträgt die Gebühr für eine Bewohnervignette für zwei Jahre nur 20,40 Euro.

Pressemitteilung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg | 21.05.2019