Samstag, 05. April 2025
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Minijobs und Leiharbeit zurückdrängen – so geht es los in Friedrichshain-Kreuzberg

Minijobs und Leiharbeit

Die Pressemitteilung Nr. 14 vom 20.01.2023 sollten sich alle Auftragnehmer bei öffentlichen Vergaben genauer ansehen und ihre Angebote nachkalkulieren:

„Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg schließt für Dienstleistungsaufträge zukünftig aus, dass diese durch Leiharbeit oder geringfügige Beschäftigung – sogenannte Minijobs – ausgeführt werden. Der Beschluss zielt darauf ab, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei den beauftragten Dienstleistungsunternehmen zu stärken und prekäre Beschäftigung zurückzudrängen.“

Oliver Nöll, stellvertretender Bezirksbürgermeister und Stadtrat für Arbeit (Die Linke) sagte dazu: „Mit dem Beschluss geht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg einen weiteren Schritt hin zum Grundsatz „Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit“. Wer im öffentlichen Auftrag reinigt oder in den Dienstgebäuden für Sicherheit sorgt, soll auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.“

Der Beschluss steht hier online auf der Internetseite des Bezirksamts zur Verfügung:

Abteilung Arbeit, Bürgerdienste, Soziales:
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 131 / 22
Ausschluss von Minijobs und Leiharbeit bei zukünftig abzuschließenden Dienstleistungsaufträgen im Rahmen von Vergabeverfahren des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg

Für Unternehmen werden damit umfassende Nachkalkulationen bei allen Angebotspreisen, Lohnkosten und bei allen Einsatzzeiten und Leistungskalkulationen notwendig. Die Kenntnis des öffentlichen Preisrechts und die Kenntnis der „Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“ sind dabei hilfreich.


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