Die Grundsteuer-Reform droht zum Bumerang für die Kulturmetropole zu werden. Wie das Bezirksamt in der Pressemitteilung Nr. 97 vom 03.04.2025 mitteilte, hat sich die zu entrichtende Grundsteuer zum Teil massiv erhöht:
„Im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 hat sich die Grundsteuer für Grundstückseigentümer*innen im Bezirk teilweise um das 10- bzw. 20-Fache erhöht. Als Grundstückeigentümerin muss das Bezirksamt die Steuer auf die Kulturinstitutionen, Vereine und Clubs umlegen, die die bezirklichen Liegenschaften pachten, da der Bezirk die sechsstelligen Mehrkosten über die eigenen knappen Haushaltsmittel nicht ausgleichen kann. Eine Basiskorrektur wird vom Land bislang ausgeschlossen, sodass den betroffenen Institutionen nun eine massive finanzielle Schieflage droht.“
Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann ist höchst besorgt: „Die Grundsteuerreform bedroht bei uns im Bezirk Kulturinstitutionen und Clubs. Für die Clubkultur ist nicht nur Friedrichshain-Kreuzberg, sondern ganz Berlin international bekannt. Viele Standorte sind momentan durch Verdrängung in ihrer Existenz bedroht. Die zusätzliche Belastung durch die erhöhte Grundsteuer wird für viele Kulturschaffende nun zu einer zusätzlichen Herausforderung.“
Auch Andy Hehmke, Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management ist besorgt: „Da die Bodenrichtwerte in unserem Innenstadtbezirk überproportional steigen, bedeutet die Grundsteuerreform für die Pächter*innen unserer Grundtstücke eine massive Mehrbelastung. In der Zuweisung des Landes an den Bezirk sind diese Ausgaben nicht enthalten. Wir sind durch die Entscheidung des Senats gezwungen, diese Mehrkosten an unsere Pächter*innen weiterzugeben.“
Grundsteuer zu hoch? Was kann getan werden?
Es gibt mehrere sinnvolle Optionen, um die Grundsteuererhöhungen abzufedern. So kann zum Beispiel eine zusätzliche wirtschaftliche Nutzung durch einen Kiosk, eine Werbeanlage oder durch einen Teilverkauf nicht benötigter Flächen die Steuerlast mindern.
Eine grundstücksrechtliche Alternative ist die Übertragung und der Verkauf an eine rechtsfähige Stiftung, die von der Grundsteuer befreit ist. Allerdings entgehen dem Land Berlin dabei Einnahmen.
Im Einzelfall muss auch geprüft werden, ob die Grundstücksbewertung zu hoch angesetzt wurde.
In jedem Fall ist die Grundsteuerproblematik eine schwierige, aber nicht unlösbare Aufgabe.
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