Auslegungshilfe zur SARS-CoV-2-EindmaßnV
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat in Abstimmung mit der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die Auslegungshilfe für die Anwendung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 24. März 2020 erneut aktualisiert. Diese zweite Aktualisierung erfolgt mit Stand 31. März 2020, 18.00 Uhr.
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